Leibniz-Gymnasium Essen

Informationen zum Start des Schuljahres in Zusammenhang mit COVID-19

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir hoffen, dass Sie in diesen besonderen Zeiten dennoch erholsame und gesunde Ferien hatten.

Im Schuljahr 2020/21 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Dabei muss der Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie alle am Schulleben Beteiligten sichergestellt sein.

Um einerseits Präsenzunterricht umfänglich und andererseits unsere Gesundheit bestmöglich garantieren zu können, müssen wir uns alle an folgende Regelungen halten, die auf Grundlage des Faktenblattes des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 3. August 2020 verfasst worden sind.

Wir begrüßen die Entscheidung des Ministeriums für die Maskenpflicht, da sie ein wichtiger Bestandteil für die Ermöglichung von Präsenzunterricht im gesamten Klassen-/Kursverband ist.

  • Es gilt Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, dem Schulgebäude und während des Unterrichts. Zum Trinken während des Unterricht kann die Maske kurz abgenommen und dann direkt wieder aufgesetzt werden. Das Essen findet ausschließlich in den großen Pausen auf dem Schulhof unter Einhaltung von 1,5 m-Abständen statt. In der Mensa des Hauptgebäudes kann mit eingeschränkten Kapazitäten ebenfalls gegessen werden. In der Mensa der Zweigstelle starten wir aufgrund der eingeschränkten räumlichen Möglichkeiten zunächst mit einem to-go-Angebot.
  • In Nordrhein-Westfalen gilt Quarantäne- und Testpflicht für Rückkehrer/innen aus sog. Risikogebieten, die vom Robert-Koch-Institut ständig aktualisiert wird:

"Personen, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich in NRW für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Zudem sind sie verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Die Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes deutsches Bundesland eingereist sind. Als Risikogebiete gelten Staaten und Regionen, die zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Sie werden vom Robert Koch-Institut als Risikogebiete ausgewiesen und sind auf www.rki.de/covid-19-risikogebiete einsehbar."

Bitten nutzen Sie hierfür das von der Stadt Essen zur Verfügung gestellte Online-Formular für Reiserückkehrer/innen: https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1390426.de.html

  • Achtsamkeitsgebot bei Erkältungssymptomen: Wenn Ihr Kind Erkältungssymptome (Schnupfen, Husten, Fieber etc.) zeigt, soll es zunächst zu Hause bleiben. Beobachten Sie den Krankheitsverlauf und konsultieren Sie ggf. Ihren Hausarzt.
  • Wir empfehlen Ihnen und Ihren Kindern die Corona-Warnapp auf dem Smartphone zu installieren.

Wir hoffen, dass dieses Schuljahr trotz aller ungewöhnlichen Voraussetzungen ein möglichst „normales“ wird.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund

Ihr Martin Tenhaven

 

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