Quarantäne- und Testpflicht für Rückkehrer/innen aus sog. Risikogebieten
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
in Nordrhein-Westfalen gilt Quarantäne- und Testpflicht für Rückkehrer/innen aus sog. Risikogebieten, die vom Robert-Koch-Institut ständig aktualisiert wird:
"Personen, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich in NRW für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Zudem sind sie verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Die Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes deutsches Bundesland eingereist sind. Als Risikogebiete gelten Staaten und Regionen, die zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Sie werden vom Robert Koch-Institut als Risikogebiete ausgewiesen und sind auf www.rki.de/covid-19-risikogebiete einsehbar."
Bitten nutzen Sie hierfür das von der Stadt Essen zur Verfügung gestellte Online-Formular für Reiserückkehrer/innen: https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1390426.de.html
Grüße vom Leibniz und bleiben Sie gesund
Ihr Martin Tenhaven