Die Schulmitwirkung am Leibniz-Gymnasium

Das Schulleben wird von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam gestaltet:

Das Schulmitwirkungsgesetz gibt ihnen die Möglichkeit, schulische Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln und die Schule damit zu einem Ort partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen allen am Schulleben Beteiligten zu machen.

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Jahrgangsstufe. Sie wählt aus ihrem Kreis einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft bilden die Schulpflegschaft: diese vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule.

Die Interessen der Schüler vertreten die Klassen- und Stufensprecher. Sie schließen sich im Schülerrat zusammen.

Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrer einer Schule.

Zentrales Gremium unserer Schule ist die Schulkonferenz, die sich aus Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern zusammensetzt: sie entscheidet z.B. über die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften und über die Verwendung der Gelder im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanes.