Information zum Schulbetrieb ab dem 26. April 2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Folgenden möchte ich Sie und Euch über die Umsetzung der Entscheidungen der Landesregierung zum Schulbetrieb am Leibniz informieren. Die hier aufgeführten Regelungen gelten ab dem 26. April 2021 bis auf Weiteres.
Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie
Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt.
- Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 an drei aufeinander folgenden Tagen ist Präsenzunterricht untersagt. Die Q1 ist davon ausgenommen.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Es wird weiterhin wie bisher eine pädagogische Betreuung angeboten. Eine Neuanmeldung ist nicht erforderlich.
Aktuell (Stand 23.04.21) liegt die Stadt Essen bei einem Inzidenzwert von 159, sodass wir bis auf Weiteres im Wechselunterricht verbleiben. Sollten wir in den Distanzunterricht übergehen müssen, werden wir umgehend darüber informieren.
Partielle Auflösung konstanter Lerngruppen in der Sekundarstufe I
Gemäß der Vorgaben des Ministeriums haben wir entschieden, dass sowohl der WPI- (F/L) als auch der WP II-Unterricht (Diff-Kurse) ab Montag, den 26.4.21 in Kursgruppen unterrichtet wird. Die bilingualen Kurse sowie die Kurse in Religionslehre und praktischer Philosophie müssen wie bisher im Klassenunterricht verbleiben.
Klassenarbeiten und Klausuren
Sekundarstufe I:
Im zweiten Halbjahr ist nur ein Leistungsnachweis im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Dies kann eine Klassenarbeit sein, schließt aber auch andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung gemäß § 6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-S I ein. Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden, wohl aber andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfungen in Distanz erfolgen.
Sekundarstufe II:
Die EF- und Q1-Klausuren finden unabhängig von Wechsel- oder Distanzunterricht gemäß aktuellem Klausurplan statt.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße vom Leibniz
Ihr
Martin Tenhaven