Leibniz-Gymnasium Essen

Elternpflegschaft

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung. Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz. (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW)

Elternvertreter in der Schulkonferenz 2019/20
lfd. Nr. Name
1. Frau Klauer
2. Herr Westerholt
3. Frau Fischer
4. Frau Barkoff-Pleines
5. Frau Kraft
6. Frau Schäfer

 

Stellvertreter
lfd. Nr. Name
1. Frau Kilic
2. Frau Lachnicht
3. Frau Range
4. Frau Mölers
5. Frau Grande
6. Frau Sboron

 

Vorsitzende der Schulpflegschaft: Frau Klauer; Vertreter: Herr Westerholt, Frau Fischer

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